Es gilt die Vorgabe einer lückenlosen Zuordnung von Bilanzkreisen zu einer Marktlokation. Aufgrund der GKPE / StDÄ Fristen kann es passieren, dass ein Bilanzierungsende vor dem Fristentag und ein Bilanzierungsbeginn nach dem Fristentag versendet wird. In diesem Fall käme es zu einer Lücke bei der Bilanzkreiszuordnung. Zur Vermeidung von solchen Lücken wird bei einer Zustimmung des Lieferbeginns bzw. einer EoG-Anmeldung des Bilanzierungsbeginns als vorgezogener Bilanzierungsbeginn auf den Folgetag des Bilanzierungsendes gesetzt und die Jahresverbrauchsprognose mit dem Wert „0“ angegeben. Die anschließende Stammdatensynchronisation erfolgt auch mit dem vorgezogenen Bilanzierungsbeginn und der Jahresverbrauchsprognosen „0“. Anschließend wird der wahre nächstmögliche Bilanzierungsbeginn mit der ab diesem Zeitpunkt korrekten Jahresverbrauchsprognose mittels einer Stammdatenänderung versendet. Danach erfolgt wieder der Versand einer Stammdatensynchronisation mit den tatsächlichen Daten. An dieser Stelle ist darauf zu achten, dass die Nachrichten mit einem gewissen Abstand versendet werden, damit ein Überholen der Nachrichten vermieden wird. Aufgrund unterschiedlicher GPKE- und Stammdatenänderungsfristen könne es zu verlängerten Zeitscheiben mit einer Jahresverbrauchsprognose mit Wert „0“ kommen. Zur Veranschaulichung sollte folgendes Beispiel dienen:
In diesem Fall erstreckt sich die Zeitscheibe mit der Jahresverbrauchsprognose „0“ über zwei Monate.
Zur Vermeidung von solchen verlängerten Zeitscheiben mit Jahresverbrauchsprognose „0“ sollte eine zeitnahe EoG nach dem Lieferende versendet werden.
Durch den Versand der EoG vor dem Verstreichen der Frist zur Stammdatenänderung verkürzt sich die Zeitscheibe mit Jahresverbrauchsprognose „0“ von zwei auf einen Monat.
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