Worum geht es?
Die Bundesnetzagentur hat am 21.12.2020 in einem Festlegungsverfahren neue Vorgaben zur Marktkommunikation veröffentlicht, welche zum 01.10.2022 geltend sind. Die Änderungen beinhalten unteranderem auch die Einführung einer neuen Marktrolle, der sogenannte Energieserviceanbieter (ESA).
Dieser kann mit Einwilligung des Anschlussnehmers zukünftig Messwerte beim Messstellenbetreiber (MSB) anfragen. Im Fokus stehen in erster Linie die Übermittlung von Zählerstandsgängen (TAF 7) und von hochfrequentierten Messwerten für Mehrwertdienste (TAF 14).
Die Bereitstellung und Übermittlung der Werte fallen unter die Mehrwertdienste im Sinne des §35 Abs. 2 Nr. 4 des MsbG und können demnach sowohl grundzuständigen als auch wettbewerblichen Messstellenbetreibern zusätzliche Erlöse sichern. Demnach ist es wichtig als MSB die Preisgestaltung rund um die Messwertbereitstellung für ESA zu betrachten.
Welche Kostenfaktoren müssen beachtet werden?
Um sich der Preisgestaltung für die Messwertbereitstellung zu nähern, sind unterschiedliche Kostenfaktoren aus Sicht des MSB zu beachten.
Einerseits ist es wichtig, dass die eigenen MSB-internen Prozesse – von der Anfrage über die Bestellung und der Übermittlung von Werten – marktkommunikativ umgesetzt werden müssen. Die IT-Umsetzung dieser prozesstechnischen Anpassungen sind sowohl mit personellen Aufwänden als auch mit Kosten für die IT-Umsetzung verbunden, welche in der Preisgestaltung für die Energieserviceanbieter beachtet werden müssen. Zudem sind Anpassungen an den Prozessen des Datenaustausches, des Energiedatenmanagements und der Abrechnung erforderlich, welche weitere Kosten für den MSB verursachen.
Des Weiteren müssen mögliche, anfallende Aufwände für die Geräteparametrierung, d.h. für Konfiguration des TAF 7 oder TAF 14 auf dem Smart-Meter Gateway beachtet werden.
Neben den Anpassungen in der bestehenden IT-Infrastruktur sowie der Geräteparametrierung sollten die Kosten für die Datenübermittlung der Messwerte an den ESA in die Preisgestaltung mit einbezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass der ESA die Werte, abhängig von der Art der Übermittlung von Werten durch den MSB, entweder aus dem Back-End per EDIFACT oder direkt aus dem intelligenten Messsystem per XML erhalten kann. Hierbei sind also teilweise Kosten für den Mobilfunk bei der Preisgestaltung mit einzuberechnen. Auch ist hier die Häufigkeit der notwendigen Datenübermittlung zum Energieserviceanbieter zu beachten.
Wie finden wir das?
Wir von m2g sind der Meinung, dass die Einführung der neuen Marktrolle einen enormen Schub hinsichtlich Mehrwertangebote durch intelligente Messsysteme bieten kann. Die Marktrolle ESA könnte die Umsetzung von Geschäftsmodellen rund um digitale Energiedienstleistungen mit intelligenten Messsystemen beschleunigen. Allerdings stehen und fallen die Geschäftsmodelle der Energieserviceanbieter mit den möglichen Preisen, welche die MSB für die Messdatenbereitstellung angeben. Auch bietet die neue Marktrolle für MSB, die Möglichkeit die Erlöse, außerhalb der Preisobergrenze, rund um den Rollout von intelligenten Messsystemen zu erhöhen. Es ist also wichtig, sich als Messstellenbetreiber frühzeitig um die Preisgestaltung zur Messwertbereitstellung und um einen prozessualen, einheitlichen Umgang mit Anfragen von Energieserviceanbietern zu kümmern. Haben sich hierdurch also Fragen rund um die Marktrolle ESA ergeben, kontaktieren Sie gerne unsere Ansprechpartnerin Isabel Gernert. ()
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