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Mako 2022: Die Anwendungshilfe zum Ersteinbauprozess und was das fĂĽr den Rollout von intelligenten Messsystemen bedeutet<br>

Mako 2022: Die Anwendungshilfe zum Ersteinbauprozess und was das fĂĽr den Rollout von intelligenten Messsystemen bedeutet

Kategorie: Verschiedenes

Worum geht es?

Für die Umsetzung der Marktkommunikation 2022 wird aktuell vom BDEW eine neue Anwendungshilfe für den „Ersteinbauprozess eines intelligenten Messsystems“ entwickelt. Uns von m2g liegt eine Entwurfsversion dieses Dokuments vor. In diesem Beitrag wird auf die möglichen Änderungen im Einbauprozess eingegangen und eine erste Einschätzung zu den Folgen für den Rollout getroffen.

Die in der BDEW-Anwendungshilfe beschriebenen Prozessabläufe sollen im Rahmen der MaKo 2022 mit einer Gültigkeit zum 01.04.2022 mit den hierfür notwendigen EDIFACT-Formaten in Kraft treten.

Was sind die wichtigsten Ă„nderungen?

In der Anwendungshilfe wird der Prozessablauf eines Ersteinbaus an einer Marktlokation/Messlokation mit einem Jahresverbrauch größer als 10.000 kWh dargestellt. Das bedeutet, folgt man der GPKE, dass nach Einbau eines intelligenten Messsystems (iMS) die Prognosegrundlage und damit das Bilanzierungsverfahren fristgerecht auf eine Bilanzierung nach Werten umgestellt werden muss.

Die einzelnen notwendigen Schritte fĂĽr den Ersteinbau werden vom BDEW in sogenannte Kommunikationspakete unterteilt (siehe Abbildung).

Unter anderem wird durch die Mako 2022 die sogenannte Konfigurations-ID eingeführt. Beim Einbauprozess wird diese den Marktpartnern dabei helfen, die Zählerstände der modernen Messeinrichtung (mME) und der konventionellen Messeinrichtung (kME) von den Zählerständen aus dem SMGW zu unterscheiden. Eine weitere Besonderheit ist, dass bei der Änderung des Bilanzierungsverfahrens für die OBIS 1-0:1.29.0 keine neue Konfigurations-ID im Rahmen der Marktkommunikation kommuniziert werden muss.

Auch die Anpassungen der Kommunikation des Nutzungszeitpunktes wird die etablierten Prozesse rund um den Ersteinbau von iMS vor neue Herausforderungen stellen. So soll die Verwendung des Nutzungszeitpunktes im Zusammenspiel mit der Konfigurations-ID gewährleisten, dass trotz Wegfallen der Ablesegründe klar identifizierbar ist, ob es sich im Fall des Ersteinbaus um den Ausbauzählerstand der kME oder um den Einbauzählerstand des iMS handelt.

Wird beispielsweise auf einer Messlokation ein iMS eingebaut, erhält der berechtigte Marktteilnehmer eine Stammdatenänderung mit einem Nutzungszeitpunkt. Mit dem angegebenen Nutzungszeitpunkt kann der Empfänger auch nach Eingang der Messwerte für den Ausbauzählerstand und Einbauzählerstand diese dem Ereignis des Gerätewechsels zuordnen, ohne dass diese direkt als Einbau- und Ausbauzählerstände zum Gerätewechsel kommuniziert werden müssen.

Wie finden wir das?

Grundsätzlich können aus unserer Sicht mit der Anwendungshilfe prozessuale Unklarheiten beim Ersteinbau von intelligenten Messsystemen für alle Marktteilnehmer größtenteils verringert werden. Allerdings sind durch die Änderungen rund um den Wegfall der Ablesegründe in der MSCONS, der Einführung des Nutzungszeitpunktes und der Konfigurations-ID IT-technische und prozessuale Anpassungen erforderlich. Wir sehen hohe Aufwände bei der Umstellung der Marktnachrichten, was kurzfristig eher zu einer Verlangsamung des Rollouts führen wird.

Langfristig betrachtet helfen jedoch einheitliche und mit der Branche abgestimmte Vorgaben, um eine möglichst effiziente Marktkommunikation aufzubauen. Wir begrüßen die vom BDEW gestellte Hilfe, um Unklarheiten auszuräumen. Gleichzeitig sollten die Aufwände für die Umstellung von den Unternehmen nicht unterschätzt werden und es sollte frühzeitig mit den notwendigen Anpassungen begonnen werden. Der 1. April 2022 rückt immer näher!

Wir halten Sie auf unserem Blog weiterhin auf dem Laufenden Rund um das Thema Marktkommunikation 2022. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf uns zu!