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Die neue Rolle des Energieserviceanbieters und die Auswirkungen auf den Messstellenbetrieb

Die neue Rolle des Energieserviceanbieters und die Auswirkungen auf den Messstellenbetrieb

Kategorie: Verschiedenes

Worum geht es?

Die Bundesnetzagentur hat am 21.12.2020 in einem Festlegungsverfahren neue Vorgaben zur Markt-kommunikation veröffentlicht. Die Änderungen sind vielfältig und beinhalten zudem auch die Einführung einer neuen Marktrolle.

Der Energieserviceanbieter (ESA) kann mit Einwilligung des Anschlussnehmers zukünftig – mit der Mako 2022 – Messwerte beim Messstellenbetreiber anfragen. Im Fokus stehen in erster Linie die Übermittlung von Zählerstandsgängen (TAF 7) und von hochfrequentierten Messwerten für Mehrwertdienste (TAF 14). Allerdings beabsichtigt die Beschlusskammer ausdrücklich, den Anwendungsbereich dieser neuen Prozesse für weitere Mehrwertdienste zu öffnen, sobald diese durch intelligente Messsysteme technisch umsetzbar sind.

Welche Auswirkungen hat die neue Marktrolle?

Die Prozesskette rund um die neue Marktrolle startet mit der Möglichkeit des ESA, Messwerte standardisiert und automatisiert beim Messstellenbetreiber (MSB) anzufragen und zu bestellen. Um die Werteübermittlung ohne Medienbrüche beenden zu können, wurden zusätzlich zwei Prozesse zur Kündigung einerseits durch den ESA sowie andererseits durch den MSB aufgenommen.

Die neu eingeführten Prozesse für die Anfrage und Bestellung von Messwerten bis hin zur Beendigung der Übermittlung von Werten erfordern zusätzliche Aufwände für die Automatisierung der Prozesse rund um den Rollout von intelligenten Messsystemen. Die neue Marktrolle ESA hat somit große Auswirkungen auf die IT-Systeme der Messstellenbetreiber. Neben der notwendigen Einführung der neuen Prozesse bedeutet das unter anderem Veränderungen des Datenaustausches, des Energiedatenmanagements und der Abrechnung des Messstellenbetreibers.

Allerdings kann die Bereitstellung der Messwerte für den ESA dem Messstellenbetreiber, egal ob grundzuständiger oder wettbewerblicher Messstellenbetreiber, zusätzliche Erlöse sichern. Die Übermittlung der Werte fallen unter die Mehrwertdienste im Sinne des § 35 Abs. 2 Nr. 4 MsbG und damit nicht unter die Preisobergrenze.

Wie finden wir das?

Insgesamt sind wir von m2g der Meinung, dass die Einführung der neuen Marktrolle einen enormen Schub hinsichtlich Mehrwertangebote durch intelligente Messsysteme, sowie der Digitalisierung der Energiewende bedeuten kann. Dieser Schritt könnte die Umsetzung von Geschäftsmodellen für digitale Energiedienstleistungen beschleunigen. Digitale Energiedienstleistungen können es unteranderem den Letztverbrauchern ermöglichen ihren Energieverbrauch zu senken oder zu optimieren und damit zur Energiewende beizutragen. Dennoch wird es spannend, wie die neue Marktrolle des Energieserviceanbieters gelebt wird und wie die damit verbundenen Prozesse zur Übermittlung von Werten umgesetzt und genutzt werden.

Neben den Vorgaben zum ESA beinhaltet die Mako 2022 auch weitere Anpassung der Prozesse im Messstellenbetrieb. Mit Blick auf den anvisierten Umsetzungstermin ist es demnach aus unserer Sicht wichtig, frühzeitig in die Umsetzung zu gehen. Haben sich hierdurch bei Ihnen Fragen rund um die Mako 2022 und den ESA ergeben, kommen Sie gerne auf uns zu.